Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO für die Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelversorgung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. (BSVS)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten – insbesondere Ihrer Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsdaten – ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen Ihrer Hilfsmittelberatung und der Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung erhebt und verarbeitet der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS) personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Verarbeitung umfasst gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, insbesondere das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Verwenden, Übermitteln, Einschränken oder Löschen von Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz beim BSVS finden Sie unter: www.bsv-sachsen.de/WP_2015/datenschutz/#topds

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS)
Louis-Braille-Straße 6
01099 Dresden
Telefon: +49 (0)351 8090 611
Fax: +49 (0)351 8090 612
E-Mail

2. Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Telefon: (0351) 80 90 6-11
E-Mail

3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelversorgung verarbeiten wir nur diejenigen Daten, die für die Durchführung der Beratung, Versorgung und Betreuung erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig mitteilen.

Dabei können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

3.1 Stammdaten und Kontaktdaten

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum bzw. Alter
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Mitgliedschaft im BSVS
  • Angaben zur Kontaktaufnahme

3.2 Gesundheitsdaten

Da es sich bei der Hilfsmittelberatung überwiegend um eine Unterstützung aufgrund einer Sehbeeinträchtigung handelt, verarbeiten wir besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere:

  • Augenerkrankungen und Diagnosen
  • Visuswerte
  • Gesichtsfeldangaben
  • Angaben zur Sehfähigkeit
  • Angaben zu weiteren Behinderungen
  • Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen
  • Pflegegrad
  • medizinische und versorgungsrelevante Informationen

3.3 Sozial- und Versorgungsdaten

Hierzu gehören insbesondere:

  • Angaben zur persönlichen Versorgungssituation
  • bestehende Hilfsmittel
  • bisherige Versorgungen
  • Angaben zu Kostenträgern
  • Angaben zu Anträgen und Genehmigungsverfahren
  • Versorgungsbedarf und Versorgungsergebnisse
  • Angaben zu Leistungserbringern
  • Dokumentation der Beratung

3.4 Beratungs- und Dokumentationsdaten

  • Name der beratenden Person
  • Datum und Ort der Beratung
  • Beratungsform (persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch)
  • Begleitpersonen
  • Anliegen und Fragestellungen
  • Empfehlungen
  • Vereinbarungen
  • Weiterleitungen und Folgemaßnahmen
  • sonstige Beratungsvermerke

4. Zwecke der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um:

  • eine fachgerechte Hilfsmittelberatung durchführen zu können,
  • Ihren individuellen Unterstützungs- und Versorgungsbedarf zu ermitteln,
  • geeignete Hilfsmittel zu empfehlen,
  • die Versorgung mit Hilfsmitteln organisatorisch zu begleiten,
  • notwendige Kommunikation mit beteiligten Stellen zu ermöglichen,
  • Beratungen und Folgeberatungen nachvollziehbar zu dokumentieren,
  • statistische Auswertungen in anonymisierter Form durchzuführen.

5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von:

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erbringung unserer Beratungsleistungen.

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
soweit Sie uns für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erteilen.

Für Gesundheitsdaten und weitere besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt zusätzlich:

Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG
zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Versorgung.

Soweit eine Verarbeitung nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, erfolgt diese nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

6. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Innerhalb des BSVS erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Durchführung der Beratung oder Versorgung benötigen.

Eine Weitergabe an externe Stellen erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Hilfsmittelversorgung erforderlich ist oder Sie hierzu eingewilligt haben.

Mögliche Empfänger sind insbesondere:

  • Hilfsmittelanbieter und Leistungserbringer
  • Kooperationspartner des BSVS
  • Krankenkassen und sonstige Kostenträger
  • behandelnde Ärztinnen und Ärzte
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • Medizinischer Dienst (MD)
  • von Ihnen bevollmächtigte Personen
  • Behörden oder sonstige Stellen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen

Eine Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang.

7. Übermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) findet nicht statt.

8. Dauer der Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die Durchführung der Beratung, Versorgung und Betreuung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Beratungsunterlagen werden regelmäßig spätestens zwei Jahre nach dem letzten Beratungskontakt gelöscht, sofern keine weitere Beratung oder Versorgung erfolgt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Soweit Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften länger gespeichert werden müssen, erfolgt die Löschung nach Ablauf dieser Fristen.

  • 10 Jahre für buchhalterisch und steuerlich relevanten Daten (gemäß § 147 AO, § 257 HGB)
  • Bis zu 30 Jahren für medizinische Dokumentation und Patientenakten, um Gewährleistungsansprüche, Produkthaftungsanfragen oder medizinische Nachweise abzusichern.

Statistische Auswertungen erfolgen ausschließlich anonymisiert.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten ist erforderlich, damit wir eine fachgerechte Hilfsmittelberatung und gegebenenfalls Unterstützung bei der Versorgung durchführen können.

Ohne notwendige Angaben können wir möglicherweise keine vollständige Beratung durchführen oder keine Versorgungsvorgänge begleiten.

Die Angabe freiwilliger zusätzlicher Informationen erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

10. Ihre Rechte nach der DSGVO

Sie haben folgende Rechte:

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie speichern und verarbeiten.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sie können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

11. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
https://www.saechsdsb.de/n-kontakt

Zwar liegt die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist für medizinische Behandlungsakten in Deutschland laut § 630f Abs. 3 BGB bei zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Dennoch empfiehlt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie ärztliche Berufsverbände aus haftungsrechtlichen Gründen eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren.

Warum die 30-jährige Speicherung zulässig ist

  • Zivilrechtliche Verjährungsfrist: Gemäß § 199 Abs. 2 BGB verjähren Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, endgültig erst nach 30 Jahren.
  • Beweislast im Haftungsfall: Tritt ein Behandlungsfehler auf und die Akten wurden vernichtet, führt dies laut § 630h BGB zu einer Beweislastumkehr zu Ungunsten des Arztes oder der Klinik. Die Dokumentation dient somit der Rechtsverteidigung.
  • Produkthaftung: Medizinproduktehersteller müssen Technische Dokumentationen gemäß EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bei implantierten Produkten mindestens 15 Jahre aufbewahren. Krankenhäuser sichern sich bei potenziellen Regressansprüchen bezüglich fehlerhafter Implantate oder Medizinprodukte oft die vollen 30 Jahre ab.

Vereinbarkeit mit dem Datenschutz (DSGVO)

Aus Sicht des Datenschutzes greift hier das Prinzip der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO), wonach Daten gelöscht werden müssen, sobald der Zweck entfällt. Allerdings erlaubt Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO eine Ausnahme vom „Recht auf Löschung“, wenn die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen zwingend erforderlich ist. Da Patienten theoretisch 30 Jahre lang klagen können, ist das Bereithalten der Akten zur Abwehr von Ansprüchen datenschutzkonform.

Gesetzliche 30-Jahre-Pflichten

In manchen medizinischen Bereichen ist die Aufbewahrung über 30 Jahre sogar gesetzlich vorgeschrieben und keine bloße Option:

  • Strahlenschutz: Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen und nuklearmedizinische Therapien müssen nach § 85 Abs. 2 StrlSchG 30 Jahre archiviert werden.
  • Blutprodukte: Die Dokumentation der Anwendung von Blut- und Plasmaprodukten erfordert nach dem Transfusionsgesetz ebenfalls eine Aufbewahrung von 30 Jahren.

-ENDE der Datenschutzinformation-

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